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BVerwG, 06.12.2011 - 10 B 35.11 (10 PKH 18.11) |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 10 B 35.11 (10 PKH 18.11) (https://dejure.org/2011,5235)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der Wiedereinreiseverweigerung staatenloser Kurden durch die syrischen Behörden als politische Verfolgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 60 Abs. 2
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der Wiedereinreiseverweigerung staatenloser Kurden durch die syrischen Behörden als politische Verfolgung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 26.10.2009 - 9 A 166/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09
- BVerwG, 06.12.2011 - 10 B 35.11 (10 PKH 18.11)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 29.04.2011 - BT-Drs 17/5679
Auszug aus BVerwG, 06.12.2011 - 10 B 35.11
Sie beanstandet lediglich, dass das Gericht aus den von ihm eingeführten Erkenntnisquellen, insbesondere dem Lagebericht des Auswärtigen Amts vom 27. September 2010 und der Antwort der Bundesregierung vom 26. April 2011 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u.a. (BTDrucks 17/5679), nicht die gleichen Schlussfolgerungen gezogen hat wie der Kläger und vor seiner Entscheidung nicht offengelegt hat, dass es die Gefährdungslage anders einschätze.Solche Umstände legt die Beschwerde auch nicht mit den Hinweisen auf die in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BTDrucks 17/5679) genannten Referenzfälle von Inhaftierungen bei der Rückführung dar.
- BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
Auszug aus BVerwG, 06.12.2011 - 10 B 35.11
Dabei verkennt die Beschwerde, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, seine Beurteilung der Erkenntnisquellen vorab den Beteiligten mitzuteilen (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der …
Auszug aus BVerwG, 06.12.2011 - 10 B 35.11
Etwas anderes gilt zwar dann, wenn das Berufungsurteil sich ohne einen vorherigen gerichtlichen Hinweis als unzulässige Überraschungsentscheidung darstellen würde, weil das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 = NVwZ-RR 2001, 798).
- VG Augsburg, 23.02.2012 - Au 6 K 10.30657
Asylbewerber aus Syrien
Für staatenlose Kurden aus Syrien ist jedoch nicht festzustellen, dass das Wiedereinreiseverbot an die kurdische Ethnie anknüpft (OVG Sachsen-Anhalt vom 25. Mai 2011 a.a.O., bestätigt vom BVerwG vom 6.12.2010 Az. 10 B 35/11 juris; VG Augsburg vom 23.10.2006 Az. Au 5 K 05.30219 juris). - VG Augsburg, 17.02.2012 - Au 6 K 11.30073
Syrien; staatenloser Kurde; aktuelle Lage in Syrien
Für staatenlose Kurden aus Syrien ist jedoch nicht festzustellen, dass das Wiedereinreiseverbot an die kurdische Ethnie anknüpft (OVG Sachsen-Anhalt vom 25. Mai 2011 a.a.O., bestätigt vom BVerwG vom 6.12.2010 Az. 10 B 35/11 juris; VG Augsburg vom 23.10.2006 Az. Au 5 K 05.30219 juris).